Anspruch auf Kindergeld wird durch freiwilligen Wehrdienst nicht verlängert
Eltern, deren Kinder eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, steht Kindergeld zu, solange das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Früher verlängerte sich der Berechtigungszeitraum für den Bezug von Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind einen gesetzlichen Wehrdienst oder einen freiwilligen Wehrdienst anstelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes abgeleistet hat. Für einen […]
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