Anteilsveräußerung (§ 17 EStG): Ermittlung des Veräußerungsgewinns (BFH)
Veräußert ein GmbH-Gesellschafter seine Gesellschaftsanteile, die er zuvor aus seinem Betriebsvermögen in sein Privatvermögen überführt hatte, so wird der bisher nicht erfasste Entnahmewert bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns gem. § 17 EStG berücksichtigt.
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