Anteilsvereinigung: Ausgelöste Grunderwerbsteuern sofort abziehbar (BFH)
Grunderwerbsteuer, die infolge des Hinzuerwerbs von Gesellschaftsanteilen aufgrund einer Anteilsvereinigung entsteht, ist nicht als Anschaffungskosten auf die hinzuerworbenen Anteile zu behandeln, sondern kann sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.
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