Antidumpingzoll: Anwendung der "de-minimis-Regelung" im Firmenverbund (BFH)
Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung vom Antidumpingzoll auf wesentliche Fahrradteile aus der Volksrepublik China, nämlich die Lieferung der Fahrradteile an Montagebetriebe in nur geringfügigen Mengen, vorliegen, sind geschäftlich miteinander verbundene Parteien als eine Partei anzusehen.
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