Antragsveranlagung: Umstrittener Beginn der Festsetzungsfrist (FG)
Auch für Antragsveranlagungen gilt die 3-jährige Anlaufhemmung und damit im Ergebnis eine 7-jährige Festsetzungsfrist, so der 10. Senat des FG Baden-Württemberg in einem aktuellen Urteil. Damit weicht der Senat von der Auffassung des 4. Senats desselbigen FG ab.
Powered by Steuernachrichten
