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Arbeitgeber: Insolvenzgeldumlage soll 2018 gesenkt werden

Die Insolvenzgeldumlage soll zum 1.1.2018 von 0,09 Prozent auf 0,06 Prozent gesenkt werden. Das sieht die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2018 vor. Der Bundesrat muss der Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) noch zustimmen.












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