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Arbeitslohn: Verbilligte Mitgliedschaft im Fitnessstudio durch Firmenvertrag (FG)

Bietet ein Unternehmen seinen Arbeitnehmern durch den Abschluss eines Firmenfitnessvertrags die Möglichkeit, gegen einen vergünstigten Mitgliedsbeitrag in den verschiedenen Fitnessstudios eines Anbieters zu trainieren, so ist dieser geldwerte Vorteil als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen.









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