Arbeitslohnrückzahlung: nur bei Rückfluss von Gütern in Geld oder Geldeswert an den Arbeitgeber (BF
Arbeitslohnrückzahlungen sind nur dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber die Leistungen, die bei ihm als Lohnzahlungen zu qualifizieren waren, zurückzahlt.
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