Arbeitsvermittler: Leistungen gegenüber Arbeitslosen nicht umsatzsteuerfrei
Leistungen, die ein Arbeitsvermittler gegenüber einem Arbeitslosen auf der Grundlage eines unmittelbar mit diesem geschlossenen Vertrages erbringt, unterliegen der Umsatzsteuer, entschied das FG Schleswig-Holstein. Die Klägerin beschäftigte sich als Arbeitsvermittlerin damit, Arbeitslose durch Vermittlung eines geeigneten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu schloss sie mit den Arbeitslosen jeweils einen Vermittlungsvertrag, mit dem sie [...]
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