Arbeitszimmer: Kosten sind bei gemischter Nutzung steuerlich teilweise absetzbar (FG)
Nach einem aktuellen Urteil des FG Köln sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils steuerlich absetzbar, wenn eine erhebliche Privatnutzung vorliegt. Was bei gemischten Reisekosten erlaubt ist, soll auch für`s heimische Büro gelten.
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