Arbeitszimmer wieder steuerlich absetzbar
Wer keinen anderen Arbeitsplatz hat, darf das Arbeitszimmer jetzt wieder steuerlich geltend machen – auch wenn es nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet Martin K. ist Außendienstmitarbeiter bei einem Hersteller für Auspuffanlagen. Seine überwiegende Arbeitszeit verbringt er unterwegs, besucht Kunden, Lieferanten und Messen. Zur Vor- und Nachbereitung seiner Reisetätigkeit nutzt er sein häusliches Arbeitszimmer. [...]
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