Auch heruntergeladene Software darf weiterverkauft werden!
Sollten Sie – zum Beispiel – mit Ihrer Steuersoftware nicht zufrieden sein, können Sie diese weiterverkaufen, dies entschied der Europäische Gerichtshof unlängst in einem bahnbrechenden Urteil, selbst dann, wenn Sie die Software als Download gekauft haben. Ein ausschließliches Recht der Verbreitung erschöpft sich mit dem Erstverkauf, entschieden die Richter und wiesen so den Softwarehersteller Oracle [...]
Powered by Versicherungsvergleich