Auffällige Rechnungsaussteller: Selbstständige müssen selbst recherchieren
Um sicherzustellen, dass die Rechnungsstellung nicht der Verschleierung einer Steuerhinterziehung der tatsächlich Leistenden dient, müssen Selbstständige bei offensichtlichen Ungereimtheiten und Auffälligkeiten Auskünfte über die Unternehmereigenschaft der Rechnungsaussteller einholen. Das geht aus einem Urteil des FG Hamburg hervor, das über einen Fall mit einigen Seltsamkeiten zu entschieden hatte: Die Rechnungsaussteller verfügten nicht über genügend Fahrzeuge für die […]
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