Aufwandsentschädigung verhindert Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrags
Steuerpflichtige, die eine dauerhaft hilflose Person pflegen, können den Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG in Anspruch nehmen, unter der Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige für die Pflege keine Einnahmen erhält. Auch der Erhalt einer Aufwandsentschädigung nach § 1835 BGB für ehrenamtliche Betreuer steht der Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrags entgegen, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts […]
Powered by Stromvergleich
