Aufwendungen für Alten- und Pflegeheimunterbringung sind um Haushaltsersparnis für beide Eheleute zu kürzen
Die Aufwendungen für eine krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim können nach Kürzung um eine Haushaltsersparnis als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden. Falls beide Eheleute krankheitsbedingt in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht werden, ist für jeden der Ehepartner eine Haushaltsersparnis anzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 4. Oktober 2017, […]
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