Aufwendungen für das Vorhalten einer Wohnung als Werbungskosten abziehbar
Die anfallenden Kosten für das Vorhalten einer ungenutzten Wohnung können als Werbungskosten zum Abzug gebracht werden. Voraussetzung für einen Werbungskostenabzug ist allerdings, dass das Vorhalten der Wohnung ausschließlich aus beruflichen Gründen erfolgt ist und private Gründe entweder gar keine oder allenfalls eine geringfügige Rolle gespielt haben. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg […]
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