Aufwendungen für kontraststarkes Fernsehgerät: Keine außergewöhnlichen Belastungen (FG)
Mit Urteil zur Einkommensteuer 2009 vom 23.3.2011 (Az.: 2 K 1855/10) hat sich das FG Rheinland-Pfalz mit der häufig auftretenden Frage befasst, ob bestimmte Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden können.
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