Ausbildung von Blindenführhunden als gewerbliche Tätigkeit
Steuerpflichtige mit Einkünften aus einer freiberuflichen Tätigkeit haben gegenüber Steuerpflichtigen mit gewerblichen Einkünften den Vorteil, dass sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Doch die Abgrenzung zwischen diesen beiden Einkunftsarten ist nicht immer ganz eindeutig. Deshalb musste sich unlängst auch der Bundesfinanzhof mit der Frage befassen, ob die Ausbildung und der Verkauf von Blindenführhunden einkommensteuerrechtlich zu gewerblichen […]
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