Ausbildungskosten der Kinder nicht als Betriebsausgaben absetzbar
Wenn ein Selbstständiger die Kosten für das Studium seiner Kinder übernimmt, kann er diese Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Das Abzugsverbot bleibt auch dann bestehen, wenn sich die Kinder dazu verpflichtet haben, nach dem Studium im elterlichen Betrieb zu arbeiten. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster (FG Münster, Urteil vom […]
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