Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen: SEPA im AAG-Verfahren bereits ab Januar 2014
Der ab Februar 2014 verpflichtende SEPA-Standard ist auch beim AAG-Verfahren zu beachten. Arbeitgeber müssen im Antrag auf Erstattung der Entgeltfortzahlung künftig IBAN und BIC angeben. Der GKV-Spitzenverband hat die ab dem 1.1.2014 gültigen Grundsätze auf SEPA angepasst.
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