Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen : Unterjährige Erhöhung der Umlagesätze U1 und U2
Die Höhe der Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit und Mutterschaft sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Diese legt jede Krankenkasse selbst fest, auch unterjährig. Ab 1.9.2015 erhöhen sich die Umlagesätze U1 und U2 bei der Minijob-Zentrale.
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