Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs: steuerpflichtig?
Ausgleichzahlungen zwischen geschiedenen Eheleuten, die einen Versorgungsausgleich vermeiden sollen, müssen vom Empfänger der Zahlungen nicht versteuert werden. Das entschied das Hessische Finanzgericht. Der Entscheidung war folgender Fall vorausgegangen: Ein Ehepaar hatte im Scheidungsverfahren zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs eine notariell beurkundete und vom Familiengericht genehmigte Ausgleichsvereinbarung getroffen. Darin war vereinbart, dass der ehemalige Ehemann an seine […]
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