Aushilfsjob und Minijob: Geringfügig entlohnt oder kurzfristig beschäftigt?
Befristete Beschäftigungen können auch geringfügig entlohnt ausgeübt werden. Arbeitgeber müssen sich dann entscheiden, welche Beschäftigungsart sie melden. Vorher muss geprüft werden, ob der Minijob wirklich versicherungsfrei ist. Hierbei sind Besonderheiten zu beachten.
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