Ausländische Kapitalertragsteuer: Anrechnung auf inländische Einkommensteuer (FG)
Die beschränkte Anrechnung ausländischer Kapitalertragsteuer auf die inländische Einkommensteuer nach den Vorschriften der §§ 34c EStG, 68a EStDV – sog. per country limitation – verstößt nicht gegen EU-Recht.
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