Ausländische Tochtergesellschaft: Abzug der Verluste bei einer deutschen Muttergesellschaft (FG)
Das Niedersächsische FG hat mit aktuellem Urteil über die Frage entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen deutsche Muttergesellschaften Verluste ihrer in anderen EU-Staaten ansässigen Tochtergesellschaften von ihrem eigenen Einkommen abziehen können.
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