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Ausländische Unternehmer: Unternehmerbescheinigung gilt 1 Jahr ab Ausstellung (FG)

Ausländische Unternehmer mussten ihre Unternehmereigenschaft bis 2009 über eine sog. Unternehmerbescheinigung nachweisen, um eine Vorsteuervergütung zu erlangen. Das FG Köln urteilte, dass diese Bescheinigung nur ein Jahr ab Ausstellung gültig ist – und nicht für bereits vorangegangene Vergütungszeiträume gilt.









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