Auslandsreise: Steuerfreiheit der vom Arbeitgeber gezahlten Übernachtungspauschalen (FG)
Übernachtungspauschalen sind nur dann steuerfrei, wenn dem Arbeitnehmer nachweislich Übernachtungskosten entstanden sind. Eine offensichtlich unzutreffende Besteuerung liegt auch dann nicht vor, wenn die tatsächlichen Kosten die Pauschalen um 40% unterschreiten.
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