Ausschluss der Abgeltungsteuer für Gesellschafterdarlehen verfassungsrechtlich unbedenklich
Wer zu mehr als 10 % an einer GmbH beteiligt ist und dieser ein Darlehen gibt, muss die Zinsen mit dem persönlichen Steuersatz versteuern – was in der Regel teuer ist als die Abgeltungsteuer. Das FG Münster hält dies nicht für verfassungsrechtlich bedenklich. Die Klägerin hatte einer GmbH, an der sie zu 50 % beteiligt war, […]
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