Außendienstmitarbeiter: Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit (FG)
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Das ist bei Außendienstmitarbeitern dann der Fall, wenn der Abwicklung von Projekten in dem Arbeitszimmer ein qualitativ größeres Gewicht zukommt als der Präsenz bei Kunden.
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