Außenprüfung bei einem Rechtsanwalt und Steuerberater: Auskunfts- und Vorlagepflichten (BFH)
Ein Rechtsanwalt und Steuerberater kann bei einer Außenprüfung die Vorlage von mandantenbezogenen Urkunden zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verweigern. Das FA kann jedoch die Vorlage der zur Prüfung erforderlich erscheinenden Unterlagen in neutralisierter Form verlangen.
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