Außensteuergesetz: Sog. Hinzurechnungsbesteuerung verstößt gegen Gemeinschaftsrecht (BFH)
Die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG verstößt gegen Gemeinschaftsrecht. Von dieser Besteuerung werden im Inland ansässige Steuerpflichtige getroffen, die sich in einem sog. Niedrigsteuerland als Gesellschafter an einer ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligen, welche als „Zwischengesellschaft" keine oder nur „passive“ eigene Aktivität entwickelt.
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