Außensteuerrecht: Auslegung des Begriffs „Geschäftsbeziehung“ (BMF)
Für Veranlagungszeiträume vor 2003 schließt sich das BMF einem Urteil des BFH an, in dem das Gericht die Definition des Begriffs "Geschäftsbeziehung" in § 1 AStG (a. F.) präzisiert.
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