Außergewöhnliche Belastung: Angabe der Einnahmen aus Kapitalvermögen
Grundsätzlich ist die Steuer auf Kapitalerträge ab dem Kalenderjahr 2009 mit der Einbehaltung der Abgeltungsteuer erledigt, so dass die Erträge nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen.
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