Außergewöhnliche Belastung: Unterhaltsleistungen an Enkelkinder nicht berücksichtigungsfähig (FG)
Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen sind nur abzugsfähig, wenn weder der Steuerpflichtige noch eine andere Person Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld haben.
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