Auszubildende: Vorlage der Lohnsteuerkarte 2010 oder einer Ersatzbescheinigung nicht immer erforderlich
Für ledige Auszubildende, die im Jahr 2013 eine Ausbildung als erstes Dienstverhältnis beginnen, gelten laut OFD Karlsruhe vereinfachende Regelungen. Die Papierbescheinigungen für den Lohnsteuerabzug (Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise Ersatzbescheinigungen 2011, 2012 oder 2013) werden im Laufe des Jahres 2013 schrittweise durch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) abgelöst. Zukünftig werden Arbeitgebern die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Beschäftigten elektronisch mitgeteilt, erklärt dazu Finanzpräsident Dietrich [...]
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