Authentifizierung: Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab 1.1.2013 nur noch mit Zertifikat
Ab dem 1.1.2013 ist die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Dauerfristverlängerungen mit Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Abgabe der Lohnsteueranmeldung nur noch authentifiziert elektronisch möglich. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.
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