Unterlagen i. S. d. § 147 Abs. 1 AO, die mithilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, sind während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und…
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Einzelheiten zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen, die im Zusammenhang mit Bargeschäften entstehen, bekanntgeben.
Unterlagen und Daten brauchen Platz: Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie unter Berücksichtigung der 6, 8 oder 10-jährigen Aufbewahrungsfrist ab dem 1.1.2025 vernichten dürfen.
Unterlagen und Daten brauchen Platz: Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie unter Berücksichtigung der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist ab dem 1.1.2022 vernichten dürfen.
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