Bauabzugssteuer: Jetzt Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung prüfen
Unternehmer, die Bauleistungen erbringen und ihren Kunden deshalb eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts zur Bauabzugsteuer ausgehändigt haben, sollten die Gültigkeit dieser Freistellungsbescheinigung überprüfen. Viele Freistellungen haben nämlich zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit verloren. Diesen Check sollten auch Unternehmer durchführen, die Bauleistungen in Auftrag gegeben haben.
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