Bayerisches LfSt: Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2020 wegen Kurzarbeitergeld
Die bayerische Finanzverwaltung weist aktuell darauf hin, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld für viele Arbeitnehmer in 2021 erstmalig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 führen kann.
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