Bayerisches LfSt: Auszahlung von Erstattungs- und Vergütungsansprüchen an Dritte
Das BayLfSt stellt dar, unter welchen Voraussetzungen die Finanzämter bestehende Erstattungs- und Vergütungsansprüche außerhalb des Abtretungs- oder Verpfändungsverfahrens an Dritte auszahlen dürfen, wenn eine entsprechende Zahlungsanweisung vorliegt.
Powered by Vergleichsportal