Bayerisches LfSt: Bayerische Finanzämter übermitteln Millionen Zinsbescheide im November 2022
Der Gesetzgeber hat die Neuregelung der Verzinsung rückwirkend ab 1.1.2019 beschlossen. Bayerische Finanzämter werden im November 2022 rund zwei Millionen Zinsbescheide von Amts wegen übermitteln. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
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