Das Bayerische LfSt stellt den Alterseinkünfte-Rechner online zur Verfügung. Damit können Seniorinnen und Senioren ihre Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2018 ermitteln.
Wer auf Social-Media-Kanälen aktiv ist und damit Geld verdient, muss steuerliche Folgen beachten. Das Bayerische LfSt stellt ein FAQ für Influencer zur Verfügung.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit einer aktualisierten Verfügung zur verbindlichen Auskunft Einzelfragen zur Antragstellung, zum (notwendigen) besonderen steuerlichen Interesse an der…
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