Das Bayerische LfSt stellt den Alterseinkünfte-Rechner online zur Verfügung. Damit können Seniorinnen und Senioren ihre Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2018 ermitteln.
Wer auf Social-Media-Kanälen aktiv ist und damit Geld verdient, muss steuerliche Folgen beachten. Das Bayerische LfSt stellt ein FAQ für Influencer zur Verfügung.
Der Gesetzgeber hat die Neuregelung der Verzinsung rückwirkend ab 1.1.2019 beschlossen. Bayerische Finanzämter werden im November 2022 rund zwei Millionen Zinsbescheide von Amts wegen übermitteln.…
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