Bayerisches LfSt Kommentierung: Einzelfragen zur verbindlichen Auskunft im Fokus
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit einer aktualisierten Verfügung zur verbindlichen Auskunft Einzelfragen zur Antragstellung, zum (notwendigen) besonderen steuerlichen Interesse an der Auskunftserteilung und zu Zuständigkeitsregeln aufgegriffen.
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