BayLfSt: Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer - neues Verfahren ab dem 1.1.2015
Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge wird ab dem 1.1.2015 automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt. Mitglieder dieser Religionsgemeinschaften müssen ab diesem Zeitpunkt nichts weiter veranlassen, um ihren kirchensteuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer nachzukommen.
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