BayVGH Pressemitteilung: 2.000 EUR Hundesteuer für einen Kampfhund sind zu viel
Der BayVGH hat entschieden, dass ein Steuersatz für sog. Kampfhunde i. H. v. 2.000 EUR jährlich angesichts der für die Haltung eines solchen Hundes in der Regel erforderlichen Aufwendungen ein faktisches Verbot der Kampfhundehaltung darstellt und somit nicht rechtmäßig sei.
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