BCI-Geschädigte: Scheingewinne müssen vorerst nicht versteuert werden
Ob Gutschriften im Rahmen von Schneeballsystemen zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, ist in der Rechtsprechung umstritten. Daher dürfen entsprechende Steuerbescheide bis auf weiteres nicht vollzogen werden, entschied das FG Köln. Scheingewinne aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI) müssten daher vorläufig nicht versteuert werden, erklärten die Richter. Schneeballsystem: Steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen? [...]
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