BDL: Keine Kürzung bestimmter Krankheitskosten um zumutbare Belastung?
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) vertritt die Rechtsauffassung, dass bestimmte Krankheitskosten (wie z.B. Praxisgebühr, Zuzahlungen zu Medikamenten, Eigenanteil für Zahnersatz usw.) vollständig, also ohne Kürzung um die sog. zumutbare Belastung, als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar sein müssen.
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