Bedarfswertfeststellungsbescheid des Lagefinanzamts: Keine Bindung des Erbschaftsteuerfinanzamts (F
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht verneint eine Bindungswirkung des Bedarfswertfeststellungsbescheids des Lagefinanzamts hinsichtlich der Feststellung der Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen. Das für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständige Finanzamt ist demnach an diese Zuordnung nicht gebunden.
Powered by Finanznachrichten