Beerdigungskosten als dauernde Last: Abziehbarkeit als Sonderausgabe? (BFH)
Hat sich ein Vermögensübernehmer gegenüber dem Vermögensübergeber verpflichtet, die Kosten der Beerdigung zu tragen, sind die Bestattungskosten dann nicht als dauernde Last (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) abziehbar, wenn er Alleinerbe des Vermögensübergebers wird.
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