Beherbergungs- und Verpflegungsumsätze: Ermäßigter Steuersatz für gemeinnützigen Zweckbetrieb? (FG)
Zusätzliche Leistungen, die ein gemeinnütziger Zweckbetrieb außerhalb seines eigentlichen Satzungszwecks erbringt, unterliegen nicht ohne Weiteres dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, sondern nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 8a Satz 3 UStG.
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